Alle Rezepturen von Reinigungs- und Pflegemitteln werden seit 1923 im eigenen Haus für den Großverbraucher hergestellt. Sie sind frei von FCKWs, Chlorkohlenwasserstoffen und aromatischen Lösemitteln. Verwendet werden soweit wie möglich nachwachsende Rohstoffe, um unseren Verpflichtungen ökologisch und ökonomisch nachzukommen.
Darüber hinaus entsprechen unsere Reinigungsmittel den gesetzlichen Regelungen nach EU- Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG, dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG 1987), dem Chemikaliengesetz (ChemG, Neufassung 2002) und der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV). Das bedeutet, dass bei sachgemäßer Anwendung der Produkte Gefährdungen der menschlichen Gesundheit auszuschließen sind.
Wie allgemein bekannt ist, betreibt die EU eine konsequente Gesetzgebung, insbesondere gilt dies auch für die Chemikaliengesetzgebung (REACH). Vor diesem Hintergrund teilen wir gerne mit, dass in unserem Unternehmen jederzeit die gesetzlichen Anforderungen an den Umweltschutz, sowie an den Schutz der Gesundheit des Menschen erfüllt wurden und werden.
Bei bestehenden Möglichkeiten gehen wir selbstverständlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und bieten unseren Kunden Produkte mit maximierter Umweltverträglichkeit, sowie Anwenderschutz an. So bieten wir z. B. Produkte nach der ECO-Labelling-Gesetzgebung EU-Umweltzeichen/Richtlinie 2005/344/EG mit der “EU-Blume” an, für die eine “Umweltverträglichkeitsprüfung” gemäß UVP-Fragebogen generell entbehrlich wird. Unsere Desinfektionsmittel sind gelistet im Verbund angewandter Hygiene (VAH, ehemalig DGHM) sowie diverse Sanitärreiniger in der RK-Liste. Die Verkaufspalette wird durch Hilfsmittel, Gerätewagen und Maschinen ergänzt.